Am Freitag, den 15. März, war ein besonderer Tag für uns: Wir feierten das Richtfest unserer zukünftigen Autarkwelt in Hirschfeld, direkt an der A72.
Die Vereinigung einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage stellt eine herausragende Lösung für Einfamilienhäuser dar, die nicht nur die Umwelt schützt, sondern auch langfristig die Energiekosten senkt.
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Was bedeutet Einspeisevergütung?
Der Gesetzgeber hat sich auf die Fahne geschrieben erneuerbare Energien zu fördern – mittels einer Einspeisevergütung. So auch die Photovoltaik. Für dieses Anliegen gibt es ein Gesetz – das nennt sich Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG.
Das EEG ist demnach eine staatliche Vergütung, wonach jeder, der Solarstrom erzeugt, diesen ins Netz einspeisen darf und dafür eine Einspeisevergütung erhält. Diesen Betrag erhält jeder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage pro Kilowattstunde an eingespeistem Solarstrom. Eine solche Einspeisevergütung wird für die Dauer von 20 Jahren vom Gesetzgeber gezahlt.
Ziel der Vergütung
Die Einspeisevergütung stellt ein staatliches Instrument dar, welches der Marktregulierung dient. Sie soll demnach einen Mindestpreis sichern, der nicht unterschritten werden darf. Ziel ist es, Techniken und Verfahren zu fördern, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, allein durch marktübliche Einnahmen zu bestehen. Ob das so ist und ob sich diese Vergütung lohnt, erfahren sie im weiteren Verlauf des Blogposts.
Aktuelle Einspeisevergütung
INBETRIEBNAHME IN | EINSPEISEVERGÜTUNG CT / KWH 1-10 kWP | EINSPEISEVERGÜTUNG CT / KWH 11-40 kWP |
April 2022 | 6,53 | 6,34 |
März 2022 | 6,63 | 6,44 |
Februar 2022 | 6,73 | 6,53 |
Januar 2022 | 6,83 | 6,63 |
Dezember 2021 | 6,93 | 6,73 |
November 2021 | 7,03 | 6,83 |
Oktober 2021 | 7,14 | 6,94 |
September 2021 | 7,25 | 7,04 |
August 2021 | 7,36 | 7,15 |
Juli 2021 | 7,47 | 7,25 |
Juni 2021 | 7,58 | 7,36 |
Mai 2021 | 7,69 | 7,47 |
Ermittlung der Höhe
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz unterscheidet nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Größe und Typ der erneuerbaren Anlage. Je nach Anlage wird dann der entsprechend aktuelle Vergütungssatz für 20 Jahre festgeschrieben. Die Vergütung wird monatlich um ca. 0,5% abgesenkt. Dementsprechend werden Anlagen, welche später in Betrieb genommen werden eine niedrigere Einspeisevergütung erhalten, als Anlagen aus den Monaten davor.
Die 0,5 % Senkung der Einspeisevergütung ist hier nur geltend, wenn die Errichtung neuer Photovoltaikanlagen entsprechend der Ziele der Bundesregierung umgesetzt wird. Schlussfolgernd kann man festhalten: Wenn mehr gebaut wird als das ausgewiesene Ziel, wird die Einspeisevergütung um mehr als 0,5% gesenkt. Bleibt der Zubau unter den ausgegebenen Zielen, wird sie um weniger als 0,5% gesenkt.
Da derzeit ein regelrechter Boom des Zubaus von PV-Anlagen stattfindet, wurde eine Degressionsrate von 1,4% festgelegt. Falls sie also eine weitere Senkung der Vergütung vermeiden wollen, dann melden Sie sich schnell bei uns und kombinieren Sie Ihre PV-Anlage am besten mit einem Stromspeicher.
Die alles entscheidende Frage – Lohnt sich die Einspeisevergütung noch?
Für den Selbsterzeugten Strom aus Ihrer PV-Anlage erhalten sie mittlerweile weniger als 7 Cent pro Kilowattstunde als Einspeisevergütung. Im gleichen Moment zahlen Sie für den Strom, den sie aus dem Netz beziehen und nicht selbst produzieren mittlerweile mehr als 30 Cent je kW/h.
Demnach sollten Sie bei der Anschaffung einer PV-Anlage diese Faktoren mit einbeziehen und überlegen den selbsterzeugten Strom auch zu Hause verbrauchen. Unsere Empfehlung ist: Ersetzen Sie den teuren Strom von außen durch den günstigen, selbsterzeugten Solarstrom. Nutzen Sie diesen selbst, anstatt diesen für wenig Geld abzugeben. Dafür bietet sich als Lösung die Nutzung eines Stromspeichers mit einer eventuellen Erweiterung über eine Stromcloud an.
Sie wollen mehr Infos? Dann scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren! Wir freuen uns Ihnen bei der Anschaffung zu helfen.
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