Die Vereinigung einer Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage stellt eine herausragende Lösung für Einfamilienhäuser dar, die nicht nur die Umwelt schützt, sondern auch langfristig die Energiekosten senkt. Durch die geschickte Verknüpfung dieser beiden Technologien können Hausbesitzer nicht nur einen Großteil ihres benötigten Stroms für die Wärmepumpe selbst erzeugen, sondern auch die erzeugte Energie im gesamten Haushalt nutzen. Weiterlesen
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten hinsichtlich der Heizungstechnik und den Wärmedämmstandards. Das ab dem 01. Januar 2024 geltende Gesetz sieht vor allem beim Kauf und Tausch von Heizungsanlagen Neuerungen und staatliche Fördermaßnahmen vor. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle soll der Ausbau erneuerbarer Energien weiter angekurbelt werden. Um die gesteckten Klimaziele zu erreichen, plant die Bundesregierung ab dem 01. Januar 2045 ausschließlich klimafreundliche Heizsysteme zuzulassen.
Was bedeutet das Heizungsgesetz für Hausbesitzer?
Handlungsbedarf besteht für alle Hausbesitzer, die alte Heizungen verbaut haben. Zusätzlich muss bei Neubauten und umfangreichen energetischen Sanierungen ein Energieausweis erstellt werden, der einen Überblick über den zu erwartenden Energieverbrauch der Immobilie gibt. In erster Linie bietet die Verbraucherzentrale für die Ausstellungs- und damit verbundenen Beratungspflicht kostenlose Beratungen an.
Für Neubauten (Bauantrag ab 01.01.2024): Einbau einer Heizungsart mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien.
Achtung: Das Effizienzhaus 55 ist laut GEG nicht förderfähig! Es muss mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 oder 40 plus erfüllen.
Für Bestandsgebäude: gelten verschiedene Übergangsfristen, die sich nach Region und örtlicher Wärmeplanung richten.
Welche staatlichen Förderungen können Hausbesitzer in Anspruch nehmen?
Eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent erhalten alle Hausbesitzer im selbstgenutzten Wohneigentum. Zusätzlich können 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus erhalten werden, wenn Hausbesitzer, die aktuell nicht zum Heizungstausch verpflichtet wären, den Umbau realisieren. Ein einkommensabhängiger Bonus wird für Haushalte gezahlt, deren zu versteuerndes Einkommen weniger als 40.000 Euro beträgt. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 70 Prozent, max. 30.000 €.
Welche Heizungen können die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich gilt die Förderung für alle klimafreundlichen Heizungen, die die 65 Prozent erneuerbare Energien Vorgabe erfüllen. Dazu zählen u.a.
- elektrische Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Hybridheizungen
- Heizungen auf Basis von Solarthermie
- Biomasseheizungen, beispielsweise Pelletheizungen
- Anschluss an ein Wärmenetz
Um Klarheit in der aktuellen Situation zu bringen, bieten wir Ihnen kostenlose Beratungstermine an. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, ob und wann sich ein Heizungswechsel für Sie lohnt.
Sorgen Sie für Planungssicherheit und finanzielle Entlastung.
Ihre Energie. Ihre Entscheidung.
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.