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Allgemein Elektromobilität Förderung

KfW-Förderung kommt- jetzt schnell sein!

Das neue KfW-Förderprogramm startet zum 26. September 2023 bei dem private Haushalte von einem Zuschuss von bis zu 10.200 € profitieren können!

Mit einem Gesamtbudget von 500 Millionen Euro startet bundesweit die neue Solarförderung auf Photovoltaikanlagen, Solarstromspeicher und Ladestationen. Das kombinierte Förderprogramm ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen und unabhängigen Energieversorgung.

Was wird gefördert?

Die Höhe der Förderung setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage, den Solarstromspeicher sowie fixen Beträgen für die Ladestation.

Die Kombination dieses Systems sowie die Steuerung über eine entsprechendes Energiemanagementsystem optimiert nicht nur den Eigenverbrauch, sondern leistet einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und Unabhängigkeit von schwankenden Strompreisen.

Der maximale Förderbonus beträgt 10.200 €.

  • Fördervoraussetzung ist der Besitz eines Elektroautos oder der Nachweis einer verbindlichen Bestellung. Spätestens zur Auszahlung muss dieser Bestellnachweis vorliegen.
  • Die Förderung gilt ausschließlich auf die Kombination aller drei Bestandteile:

Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Ladestation

  • Die erworbenen Komponenten müssen von einem Fachunternehmen verbaut werden und sind beim Netzbetreiber anzumelden.

Zu den geförderten Maßnahmengehören:

  • der Kauf einer neuen Lade­station mit mind. 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung
  • der Kauf einer neuen PV­anlage mit mind. 5 Kilowatt­peak (kWp)
  • der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mind. 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität
  • Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten
  • ein Energiemanagement-System

Fördervoraussetzungen

Zur Förderung berechtigt sind alle Besitzer eines Elektrofahrzeuges oder die, die eine verbindliche Bestellung nachweisen können. Gültig ist dies ebenso für Leasingfahrzeuge, deren Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monate aufweisen. Ausgenommen sind Dienstfahrzeuge.

Zusätzlich gilt:

  • Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und Ladestation müssen neu angeschafft werden
  • Zum Beantragungszeitpunkt bei der KfW dürfen noch keine Anschaffungen im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage getätigt wurden.
  • Die Förderung bezieht sich nicht auf Neubauten, sondern auf private und bereits bestehende Wohngebäude.
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