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Die Einspeisevergütung ist der Betrag, den Sie als Inhaber einer Photovoltaikanlage vom Stromnetzbetreiber erhalten, wenn Sie Ihren selbstproduzierten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Höhe und Dauer der Einspeisevergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Die Einspeisevergütung ist ein politisches Instrument, um den Bau von Photovoltaikanlagen zu steuern. Je mehr Anlagen gebaut werden, desto mehr sinkt die Einspeisevergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung ist immer abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Den zu diesem Zeitpunkt geltenden Betrag für die Einspeisung des Solarstroms erhalten Sie für die nächsten 20 Jahre. Von sich ändernden Beiträgen sind Sie dann nicht mehr betroffen. Die Höhe der aktuellen Einspeisevergütung beträgt 8,6 Cent (Stand: September 2022).
Aufgrund der immer weiter sinkenden Einspeisevergütung ist der Strompreis momentan um ein Vielfaches höher. Aus diesem Grund dient die eigenständige Nutzung des selbsterzeugten Stroms als eine indirekte Einnahmequelle. Je mehr Strom Sie aus Ihrer Photovoltaikanlage selbst nutzen, desto weniger Strom benötigen Sie vom öffentlichen Netzbetreiber. Dadurch sinken Ihre Energiekosten deutlich und Sie sparen bares Geld.
Seit 2023 profitieren Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) von steuerlichen Erleichterungen. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass auf Lieferung und Installation von PV-Anlagen keine 19 % Mehrwertsteuer mehr erhoben wird. Diese Regelung gilt für Anlagen, die auf Wohngebäuden oder vergleichbaren Gebäuden installiert werden. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. Zusätzlich entfällt für viele Anlagen die Einkommensbesteuerung der Gewinne aus dem Betrieb der PV-Anlage, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Änderungen machen die Anschaffung einer PV-Anlage deutlich attraktiver.
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